Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heuchelberg Weingärtner eG

1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle Lieferungen der Genossenschaft, an Käufer (Unternehmer und Verbraucher), auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind, z. B. bei Mitwirkung eines Weinkommissionärs -, die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Genossenschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Genossenschaft absenden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von der Genossenschaft festgelegten Abnehmergruppen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit.

2.2 Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Lieferung

3.1 Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft.

3.2 Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

3.3 Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist.

3.4 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Genossenschaft – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrage zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Genossenschaft wird den Unternehmer über den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.

3.5 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

3.6 Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit Fahrzeugen der Genossenschaft befördert. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die Genossenschaft wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die Genossenschaft auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

3.7 Bei Kauf nach Probe gelten die von der Genossenschaft gestellten Proben als Warenmuster. Die Lieferung erfolgt so lange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern.

3.8 Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

3.9 Bei Lieferung von Trauben, Maische, Most oder Fasswein gilt:

Der Käufer verpflichtet sich, Fasswein spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen und den Abnahmetermin mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen.
Der Käufer verpflichtet sich, Trauben, Maische oder Most sofort nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen.

Mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Käufers. Der Verkauf von Fasswein, Trauben, Maische oder Most erfolgt „ab Keller“. Die Füllkosten sowie die Kosten des Aufladens trägt der Käufer.

Die in der Auftragsbestätigung über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank, usw.), sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl.

4. Verpackung

Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben - vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

5. Mängelrügen vom Unternehmer

5.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr.

5.2 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

6. Kontrolle der Abrechnung

Von der Genossenschaft erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Genossenschaft binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Genossenschaft binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der Genossenschaft ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Genossenschaft nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

7. Zahlung

7.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft.

7.2 Bei Lieferung von Fasswein bzw. Most ist der Kaufpreis bei Abnahme des Weines oder Mostes, jedoch spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge, porto- und spesenfrei zu entrichten, sofern bei Mostkäufen keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden (z. B. Zahlungen an Martini).

7.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig.

7.4 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung.

7.5 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Genossenschaft gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7.6 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

8. Leistungsstörungen

8.1 Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

8.2 Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Verbraucher Verzugszinsen von 5 %-Punkten, der Unternehmer Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Genossenschaft kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen.

8.3 Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.

8.4 Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Weinen untrennbar verschnitten oder vermischt oder mit anderen Waren zu einer neuen Verkaufseinheit verpackt, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt des Verschnitts oder der Mischung oder Verpackung entspricht.

9.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für die Genossenschaft vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Genossenschaft nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die Genossenschaft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

9.4 Der Käufer hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten.

9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware - auch der durch Verschnitt, Vermischung, Ver- oder Bearbeitung hergestellten Ware - nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.

9.6 Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Im Falle einer Be- und Verarbeitung gilt dies mit der Maßgabe, dass ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wird, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an der veräußerten Ware entspricht. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen, nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab.

9.7 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Genossenschaft kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Genossenschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Genossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Genossenschaft auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.

9.8 Bei Zahlung des Kaufpreises im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Einlösung des Wechsels durch den Käufer.

10. Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

10.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen

  • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
  • der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft
  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft.

10.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht

11.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet.

11.2 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer ist und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

12. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Genossenschaft mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche die genossenschaftliche Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Genossenschaft oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Heuchelberg Weingärtner eG, 74193 Schwaigern/Württemberg

1. Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigter

Sie schließen Ihre Verträge über unsere Produkte ab mit:

Heuchelberg Weingärtner eG
Neipperger Straße 25
D-74193 Schwaigern/Württ.
Deutschland

Telefon: 07138/97020
Fax: 07138/970250
eMail: info[at]heuchelberg.de
Internet: www.heuchelberg.de
Genossenschaftsregister: Amtsgericht Stuttgart GnR 100207
Vertretungsberechtigte(r): Ulrich Bader, Vorstandsvorsitzender

2. Eigenschaften der Ware

Die Beschaffenheit unserer Produkte entnehmen Sie bitte den Produktbeschreibungen.

3. Bestellen

Bestellungen können ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.

Im Folgenden finden Sie Informationen über die Schritte, mit denen Sie Ihre Bestellung in deutscher Sprache verbindlich an uns abgeben können.

Artikelauswahl

Nutzen Sie die Produktkategorien-Navigation unter „Unsere Produkte“ und die Filterfunktionen im Bereich des „Auswahl-Berater“ auf der linken Seite im Webshop um durch unser Angebot zu stöbern.

Anschließend klicken Sie im mittleren Artikelbereich unter „Übersicht“ auf das Produktbild oder den –titel um zur Detailansicht zu gelangen.

Dort haben Sie die Möglichkeit die gewünschte Menge anzugeben und den Artikel über das Warenkorbsymbol in den Warenkorb zu legen.

Warenkorb

Auf der rechten Seite des Webshops finden Sie eine kurze Übersicht über Ihren Warenkorb.

Sie erreichen den Warenkorb über den Link „Ansehen / Bearbeiten“, sowie über das Warenkorbsymbol und, sofern Sie gerade eine Detailansicht eines Artikels betrachten, welcher sich im Warenkorb befindet, auch über den Link „Warenkorb“ am Ende der Produktdetailseite.

Im Warenkorb selbst haben Sie die Möglichkeit Artikel zu entfernen, oder deren Bestellmengen zu ändern.

Zum Ändern der Bestellmenge tragen Sie einfach die gewünschte Menge in das Eingabefeld unter „Menge“ ein und bestätigen Sie mit dem Kreissymbol am Ende der Zeile. Das direkt darunter liegende Pfeilsymbol entfernt den Artikel aus dem Warenkorb. Alternativ geben Sie die Menge 0 ein und bestätigen mit der Enter-Taste, oder über das Kreissymbol.

Sie können den Bestellvorgang nun über die Schaltfläche „Zur Kasse“ fortsetzen. Es folgt die Kundenanmeldung, bzw. Registrierung, sofern Sie noch keinen Zugang besitzen.

Anmeldung, Rechnungs- und Lieferadresse

Wenn Sie Neukunde sind und sich registrieren, geben Sie Ihre Daten in das Formular ein, welches nach dem Klick auf die Schaltfläche „Registrieren“ erscheint. Klicken Sie anschließend auf „Speichern“ um sich zu registrieren. Wenn Sie bereits ein Kundenkonto bei uns haben, nutzen Sie einfach das erscheinende Loginformular um sich anzumelden.

Es folgt die Eingabe der Rechnungsadresse – zuvor gemachte Adressangaben werden hier für Sie übernommen und Sie haben die Möglichkeit diese zu ändern.

Nachdem Sie die Rechnungsadresse überprüft und ggf. korrigiert haben, führt Sie ein Klick auf die Schaltfläche „Speichern u. Weiter“ zur Angabe der optionalen Lieferadresse. Wenn die gewünschte Lieferadresse Ihrer Rechnungsadresse entspricht, lassen Sie diese Felder einfach leer.

Nach der optionalen Eingabe der Lieferadresse klicken Sie wieder auf „Speichern u. Weiter“ um zur Bestellübersicht zu gelangen.

Bestellübersicht

Hier haben Sie die Möglichkeit noch einmal alle Angaben zu überprüfen. Kontrollieren Sie die Rechnungs- und Lieferadresse, die Positionen der Bestellartikel mit deren Mengen, sowie die Rechnungsbeträge.

Sie haben hier außerdem die Möglichkeit eigene Anmerkungen, Hinweise oder sonstige Nachrichten an uns einzugeben.

Wenn Sie noch etwas ändern möchten, können Sie über die Schaltfläche „Zurück“ bis zum Warenkorb zurückblättern und alle Angaben korrigieren.

Beim Klick auf „Jetzt bestellen“ werden Sie noch einmal aufgefordert die Liefer- und Zahlungsbedingungen anzuerkennen – nach dieser Bestätigung wird Ihre Bestellung an uns abgeschickt. Anschließend werden Sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet.

Bestellbestätigung

Nach Abschicken Ihrer Bestellung erhalten Sie eine automatische Bestellbestätigung an die von Ihnen während des Bestellvorganges angegebene eMail-Adresse.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Vertrauen und freuen uns auf Ihre Bestellung.

4. Zustandekommen des Vertrages, Liefervorbehalte, Gültigkeitsdauer der Angebote

Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Übersendung der Ware durch uns zustande.

Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

Die Lieferung erfolgt so lange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern.

Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangen Preislisten ihre Gültigkeit.

5. Preise, Liefer- und Versandkosten, Kosten für Fernkommunikationsmittel

Die Preise entnehmen Sie bitte unserer Produktbeschreibung. Sie verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.

Die Lieferung erfolgt bei Liter-Flaschen im 12er Kunststoffkasten (Leihverpackung) beziehungsweise im Tragekarton mit 6 Flaschen (Tragekartons werden zum Selbstkostenpreis berechnet). 0,75 l-Flaschen werden ausschließlich nur im 6er Gebinde geliefert.

Die Mindestabnahme beträgt 6 Flaschen.

Bei sortierten Bestellungen nehmen wir ohne Rückfrage beim Käufer kleinere Umgruppierungen vor, sofern die Verpackungseinheit dies erfordert.

Für den Versand haben wir Versandkartons für 1, 2, 3, 5, 6, 12 und 18 Flaschen.

Die Lieferung erfolgt durch eigene Lkw oder Spedition/Post. Bei Lieferung durch Spedition oder Post werden Versandkartons, Versandkosten und Gebühren zum Selbstkostenpreis berechnet. Diese Kosten richten sich nach Menge und Umfang Ihrer Bestellung.

Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Kosten in Höhe des Tarifs Ihres Telekommunikationsanbieters. Eine Service-Hotline wird durch uns nicht angeboten.

6. Lieferung, Erfüllung, Zahlung

Wenn der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Wenn der Kunde Verbraucher ist, erfolgt die Lieferung auf Rechnung des Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

Als Leergut werden nur Mehrwegflaschen sowie Mehrwegträger (Kunststoffkästen und Holzsteigen) bis zu der von der Genossenschaft gelieferten Menge zurückgenommen.

Für Leergut – soweit kein Umtausch erfolgt (Kartonrückgabe ausgeschlossen) – werden zur Zeit folgende Pfandbeträge berechnet:

- Euro-Paletten 10,00
- Kunststoffkasten 1,50
- 1,0 l-Weinflaschen 0,05

Dies gilt nicht für stark verschmutzte bzw. nicht zur Weinabfüllung wieder verwendbare Flaschen.

Der Rechnungsbetrag einschließlich Leergut ist innerhalb von 30 Tagen, gerechnet vom Rechnungsdatum an, zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir ab € 50,00 Nettoweinsumme 2% Skonto. Bei kosten- und frachtfreier Rücksendung des Leerguts werden die Pfandbeträge einschließlich Mehrwertsteuer hierfür gutgeschrieben.

Unsere Bankverbindung: Volksbank im Unterland, Schwaigern
 
Konto-Nr.: 80 473 008
BLZ: 620 632 63
BIC: GENODES1VLS
IBAN: DE 96620632630080 4730 08

Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat vom Tag des Eingangs der Mahnung der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten, der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen.

Die Genossenschaft kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Barzahlung bei Übergabe verlangen.

Kristalle im Wein (Weinstein) beeinträchtigen die Güte unserer Weine nicht und sind damit kein Grund zur Beanstandung.

7. Gewährleistung

Sollten die von uns gelieferten Produkte offensichtliche Mängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler uns gegenüber sofort. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche, wenn Sie Verbraucher sind, keine Konsequenzen.

Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmen nur ein Jahr.

8. Einbeziehung von AGB

Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die nachfolgend aufgeführt sind.

9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Sachen nicht vor Eingang der ersten Teillieferung ) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten nach gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Heuchelberg Weingärtner eG
Neipperger Straße 25 74193 Schwaigern
Fax Nr. 07138 – 970250 oder per eMail an info[at]heuchelberg.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit  Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandende Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfungen der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen 'Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen  innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.

10. Hinweise zum Jugendschutz

Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Branntweine werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Der Käufer bestätigt mit Abgabe der Bestellung, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.